Willkommen in DVR-Online
Nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 haben – von Ausnahmen abgesehen
– Personen, Firmen, Vereine, Behörden usw. (Auftraggeber), die personenbezogene
Daten in einer Datenanwendung verwenden, diese der Datenschutzbehörde
mit den betroffenen Personengruppen, Datenarten und Übermittlungsempfängern
zum Zweck der Registrierung im Datenverarbeitungsregister (DVR) zu melden.
Jeder Bürger hat das Recht, in die registrierten Meldungen Einsicht zu nehmen.
Diese Möglichkeit besteht ohne Authentifizierung über DVR Online mit den Funktionalitäten DVR-RECHERCHE und IVS-RECHERCHE.